Gefährliche Abfälle fallen trotz aller Vermeidungsbestrebungen an und müssen verantwortungsbewußt entsorgt (verwertet oder beseitigt) werden. Der Gesetzgeber hat erkannt, daß diese Aufgaben am besten durch landesoffizielle Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften gelöst werden können. Zu diesem Zweck wurden in 9 Bundesländern 11 Landesgesellschaften gegründet und mit der Organisation und Sicherung der Sonderabfallentsorgung beauftragt. Diese wiederum haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS) zu einem bundesweiten Netzwerk zusammengeschlossen, um der Abfall erzeugenden Wirtschaft und Kommunen ihr breites know-how anzubieten. Die AGS hat ihren Sitz seit dem 1. Juli 2002 bei der Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) in Mainz.